Die Empfehlung CONF/PLE(2017)REC2 der Konferenz der INGOS wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass Industrieunternehmen dazu beitragen, das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger in den Ländern, in denen sie tätig sind, zu verbessern und dabei die höchsten internationalen Standards für die Umwelt- und Menschenrechte der Bevölkerung einzuhalten.
Leider werden die Empfehlungen von multinationalen Unternehmen oft ignoriert. Deshalb führt die EU Richtlinien ein, die Unternehmen zu einer geprüften Nachhaltigkeitsberichterstattung im Hinblick auf die Klimaschutzziele des Pariser Abkommens verpflichten und die Einhaltung der Sorgfaltspflicht nicht nur in der Lieferkette, sondern im gesamten Unternehmen vorschreiben, wobei Geschäftsführer und leitende Angestellte für Menschenrechtsverletzungen und Maßnahmen, die den Klimaschutz umgehen, zur Verantwortung gezogen werden.